AGB
Der Tierhalter versichert, dass das übergebene Tier gesund ist und frei von ansteckenden Krankheiten, sowie das rechtmäßige Eigentum des Tierbesitzers ist.
Impfungen: Katzen müssen aktuell, max. 1 Jahr, mind. 14 Tage alt, gegen Katzenseuche, Katzenschnupfen und Tollwut geimpft, sowie mit einem aktiven Schutz gegen innere und äußere Parasiten versehen sein. Des weiteren ist eine Impfung gegen Leukose empfehlenswert. Sollte aus einem wichtigen Grund, z.B. wegen dem Alter der Katze keine Impfung möglich sein, bitten wir dies uns mitzuteilen. Zusammen mit unserem Haustierarzt werden wir die notwendigen Schritte besprechen.
Der Impfpass ist während des Aufenthaltes zu hinterlegen.
Wir bitten Sie Ihren Kater bevor er zu uns kommt kastrieren zu lassen. Kater werden nur kastriert angenommen
Ihre Katze muß gesund sein. Hat oder hatte Ihre Katze zuvor schon gesundheitliche Probleme oder Einschränkungen weisen wir Sie hiermit darauf hin, uns dieses bereits vor der Reservierung bekanntzugeben. Ebenso Risikofaktoren wie z.B. hohes Übergewicht, hohes Alter, Diabetes, chronische Erkrankungen ect.
Sollte sich Ihre Katze durch eigenes Verschulden oder Herummtollen auf den Kratzbäumen/Treppe/Ablagen ect. verletzen, sind evtl. anfallende Tierarztkosten vom Katzenbesizter zu tragen.
Sollte Ihre Katze während ihrer Anwesenheit erkranken, versuchen wir Sie zu verständigen. Sofern dies nicht möglich ist, wird unser Haustierarzt oder im Vertretungsfall ein erreichbarer Tierarzt die notwendigen Behandlungen vornehmen. Sollte eine Behandlung in einer Tierklinik von Nöten sein, wird die Katze dort eingewiesen. Sämtliche Tierarztkosten, sowie die Fahrkosten nach Zeitaufwand zum Tierarzt, bzw. Klinik sind vom Katzenbesitzer zu bezahlen. Auf ausdrücklichem Wunsch wird der Tierarzt des Eigentümers konsultiert. Evtl. anfallende Tierarztkosten sind auch hier vom Katzenbesitzer zu übernehmen.
Sollte die Katze bei uns Ableben, werden wir versuchen den Besitzer zu erreichen, bzw. eine ihm bekannte Person und mit ihm die weiteren Schritte besprechen. Schadensersatz kann im Fall des Ablebens der Katze nicht geleistet werden
Sollten Sie keine tierärztliche Behandlung wünschen muß dies bei der Reservierung angegeben werden.
Sollten sich – trotz absoluter Sorgfalt bei der Reinigung und Desinfizierung unserer Räumlichkeiten – ohne unser Wissen Keime oder Erreger in unseren Räumen befinden, die zur Erkrankung ihrer Katze führen, sind die Tierarzt- bzw. Tierklinikkosten vom Katzenbesitzer zu übernehmen.
Katzen die in die Gruppe nicht integrieren werdenkönnen werden in einen Einzelplatz untergebracht, auch dann wenn ein Gruppenplatz reserviert wurde. Der Aufpreis ist nachzuzahlen.
Ist das Tier, ohne erneute Absprache, zwei Wochen nach dem vereinbarten Termin nicht abgeholt worden, wird es vom Betreiber der Tierpension einem Tierschutzverein oder einer geeigneten Privatperson übergeben. Die bis dahin angefallenen Kosten sind vom Eigentümer zu tragen.
Die Bezahlung erfolgt am Anreisetag.
Ihrer Katze wird bei uns ein Ungezieferhalsband umgelegt, um Verwechslungen auszuschließen. Dabei ist auch der rechtmäßige Katzenbesitzer, oder der beauftragte Abholer verantwortlich, seine Katze wiederzuerkennen.
Der Katzenbesitzer kann eigene Körbe ect. mitbringen. Sollten die Gegenstände vertauscht werden und aus Versehen jemanden anderen ausgehändigt werden, besteht kein Anspruch auf Schadensersatz.
Die Hol- und Bringzeit ist mit uns abzusprechen. Wir bitten Sie die Uhrzeiten pünktlich einzuhalten. Sollten Sie Verspätungen haben oder den Aufenthalt Ihrer Katze verlängern bzw. verkürzen wollen, bitten wir Sie uns spätestens 1 Stunde vorher telefonisch zu erreichen.
Gerichtsstand ist Kassel.
Kassel, Dezember 1986